AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsschutz RAVE GmbH

§1

  1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie sind spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung angenommen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
  2. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

§2

  1. Angebote sind freibleibend, Abänderungen, Nebenabreden, Annahmeerklärungen und Bestellungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Bei wesentlicher Änderung der maßgeblichen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe bzw. Auftragsbestätigung und Lieferung verständigen sich die Vertragspartner über eine Anpassung der Preise.
  2. Die Verpackung wird gesondert berechnet, Versand- und Transportkosten trägt der Käufer, sofern nicht anders vereinbart.

§3

  1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – unverbindlich.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf, Mangel an Personal oder Transportmitteln, behördlichen Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Zulieferern eintreten), berechtigen uns – auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen -, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Bei Lieferverzug hat der Käufer keinen Anspruch auf Verzugsentschädigung, es sei denn, der Verzug ist nachweislich vorsetzlich durch den Verkäufer geschehen. Andere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Jedoch kann der Käufer nach Bestimmungen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag rücktreten.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§4

  1. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat (Lieferdatum). Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  2. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Käufers versichern wir die Ware gegen mögliche Schäden.

§5

  1. Einige unserer Produkte, speziell Lederhandschuhe,  sind weitgehend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Naturgegebene Toleranzen z.B. in Farbe, Form, Gewicht, Qualität, Dessin, Lichtechtheit, Farbechtheit, usw. sind unvermeidlich. Muster sind nur als Durchschnittsmuster anzusehen. Viele unserer Produkte sind Verschleißprodukte (z.B. Handschuhe), die je nach Beanspruchung durch den Käufer innerhalb weniger Tage verbraucht sind. Der Lieferer weist darauf hin, dass die von ihm vertriebenen Produkte nur für den gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch bestimmt sind und deshalb auch nur dort zum Einsatz kommen dürfen. Für einen anderweitigen Einsatz übernimmt er für die Geeignetheit dieser Produkte keine Haftung.
  2. Abweichungen der Ware von ihrer Beschreibung begründen in keinem Fall Ansprüche des Käufers. Ganz allgemein dienen Beschreibung und Angaben zu den Produkten nur der Spezifizierung und Kennzeichnung der Ware und sind keine Zusicherungen von Eigenschaften und im Rechtssinne.
  3. Generell liegt eine Zusicherung von Eigenschaften nur vor, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet wurde.
  4. Eine Zusicherung umfasst nicht das Mangelfolgeschadenrisiko, ausgenommen sie wurde ausdrücklich zur Absicherung gegen den konkret eingetretenen Mangelfolgeschaden abgegeben.

§6

  1. Eine Gewährleistung findet nur im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum (4 Ziff. 1 dieser Bedingungen). Wir haften nicht bei natürlicher Abnutzung oder bestimmungsgemäßem Verschleiß, bei Veränderung oder unsachgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes oder bei Nichtbefolgung von Gebrauchs- und Pflegeanweisungen.
  3. Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware per Einschreiben spezifiziert mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung per Einschreiben anzuzeigen.
  4. Bei begründeten Mängeln bessern wir die Ware nach unserer Wahl unentgeltlich nach oder liefern Ersatzware. Wiederholte Nachbesserung ist zulässig. Sollten wir trotz verspäteter, nicht formgerechter oder unvollständiger Rüge nachbessern, so verzichten wir damit nicht auf den Verspätungseinwand. Bei endgültigem Fehlschlag einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Wir weisen darauf hin, dass die Produkte nur für den gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch bestimmt sind.
  6. Wir verpflichten uns, bei einer Anfrage der Abnehmer/Händler diesen gegenüber sämtliche Informationen über die von uns vertriebene Ware zukommen zu lassen und auf uns bekannte spezifische Gefahren des Produktes hinzuweisen.
  7. Der Abnehmer/Händler hat uns die Kenntnisnahme sämtlicher oben genannter Produktinformationen unverzüglich nach Bekanntgabe schriftlich zu bestätigen. Der Abnehmer/Händler verpflichtet sich, für den Fall, dass er die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, sich vorab bei uns dahingehend zu informieren, ob diesem hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit des Produktes durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Auch in diesem Fall verpflichten wir uns, im Rahmen unserer eigenen Kenntnis von dem Produkt den Abnehmer/Händler umfassend über die Produkteigenheit zu informieren.
  8. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu; ihre Abtretung setzt voraus, dass wir vorher schriftlich zustimmen.
  9. Warenrücksendungen müssen vorher mit uns abgesprochen sein und können nur in unserer Originalverpackung akzeptiert werden. Erfolgen Rücksendungen ohne unser Einverständnis oder in Fremdverpackung, erteilen wir keine Gutschrift und lagern auf Kosten des Absenders günstigst beim Spediteur ein.
  10. Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die sich aus dem falschen oder unsachgemäßen Einsatz von Produkten zurückführen lassen, die durch uns geliefert werden. De Abnehmer selber ist verpflichtet, den Einsatz der Produkte auf geltende Normen, rechtliche Bestimmungen, praktischen Einsatz zu prüfen.

§7

  1. In allen Fällen, in denen wir abweichend von diesen Bedingungen zu Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last  gelegt werden kann.

§8

  1. Bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er darf – widerruflich – die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einziehen. Auf Aufforderung legt der Käufer die Abtretung offen und gibt uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Auf Verlangen des Käufers geben wir gewährte Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – oder Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder ggf. Abtretung seiner Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§9

  1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, hieraus entstandene Kosten und Zinsen nach unserer Wahl anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks bleibt vorbehalten: sie werden nur zahlungshalber angenommen. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer.
  3. Bei Verzug des Käufers berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Umsatzsteuer.
  4. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir – auch bei Annahme von Schecks – berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Außerdem sind wir dann berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit Gegenansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

§10

  1. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist 47807 Krefeld
  2. Gerichtsstand ist unser Firmensitz, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
  3. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Kaufgesetze (BGBI. 1973 I Seite 856 f. und 868 f.)
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Datenspeicherung: Bitte Beachten Sie, dass wir ihre Daten – soweit geschäftsnotwendig und gemäß Datenschutzgesetz (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.