Risiko-Analyse

Sicherheitsfachkraft nach BGV A6:
Wir betreuen Sie als externer überbetrieblicher Dienst zur Wahrnehmung der Aufgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz.

INFO:
Die Pflicht zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, die genauen Erfordernisse und Einsatzzeiten richten sich nach den Anforderungen aus der für Ihrer Unternehmensbereich spezifisch geltende Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 (bisher VBG 122). Eine gute Betreuung muss individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sein, es gelten folgende Grundsätze:

Erste Priorität ist immer der Erfolg des Unternehmens, Arbeitssicherheit darf nicht als Bremsschuh für das Unternehmen behandelt werden, sondern muss Aktiv mit in den Firmenablauf eingebunden werden.

Integrieren Sie die Arbeitssicherheit in Ihr bestehendes Managementsystem und erreichen Sie so ein Höchstmaß an Effektivität bei der Umsetzung und gleichzeitig für sich ein höchstes Maß an Rechtssicherheit.

Durch das Vermeiden von Arbeitsunfällen können Krankheits- und arbeitsausfallbedingte Kosten sowie Ablaufstörungen im Unternehmen verringert werden.

Die Arbeitsbedingungen sind entscheidend für die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft und –fähigkeit Ihrer Mitarbeiter. Motivieren Sie durch die Schaffung guter Arbeitsumgebung und sicherer Arbeitsplätze.

Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen
Wir erfassen in Ihrem Unternehmen den Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen und erstellen Gefahrstoffkataster und bei Bedarf Betriebsanweisungen nach § 20 Gefahrstoffverordnung. Natürlich führen wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen im Umgang mit Gefahrstoffen durch.

INFO:
Jeder Unternehmer muss nach Gefahrstoffverordnung ermitteln welche Gefahrstoffe in seinem Betrieb von welchen Mitarbeitern verwendet werden und wo diese in welchen gelagert werden. Entsprechend den Gefahren sind Betriebsanweisungen zu erstellen und sind die Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen.

Externer Gefahrgutbeauftragter
Wir betreuen Sie als externer Gefahrgutbeauftragter und stellen so sicher, dass Gefahrgut so zum Transport übergeben, verpackt oder transportiert wird, wie es die ADR vorschreibt.

INFO:
Jeder Unternehmer der Gefahrgüter zur Beförderung übergibt oder selbst transportiert ist, wenn er nicht nur im Rahmen der freigestellten Mengen oder für die eigene Baustelle (kleiner 50to.) transportiert, zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet.

Notfallpläne, Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen Notfallpläne, Flucht- und Rettungspläne, damit in unübersichtlichen Gebäuden und Fertigungsanlagen den Mitarbeitern und den Besuchern Ihres Unternehmens das Verhalten, die Fluchtmöglichkeiten und Rettungsmittel bekannt sind.

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator SiGeKo
Wir erfüllen für den Bauherren die Verpflichtung eine Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV) für sein Bauvorhaben zu stellen.

INFO:
Für jede Baustelle bei der mehrere Auftraggeber (auch Nachunternehmer) tätig werden ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator durch den Bauherren zu bestellen. Unsere Tätigkeit umfasst :

Unterstützung beim Erstellen einer Vorankündigung eines Bauvorhabens an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. (Erforderlich bei einer voraussichtlichen Dauer der Arbeiten von mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten oder ab einem Umfang der Arbeiten von mehr als 500 Personentagen).

Erarbeitung eines Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan).
(Erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und eine Vorankündigung zu übermitteln ist oder wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten, d.h. über sieben Meter Höhe oder Massivbauelemente über 10t Einzelgewicht, durchzuführen sind).

  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an einer baulichen Anlage.
  • Die Koordination der Belange von Sicherheits- und Gesundheitsschutz während aller Planungsphasen.
  • Die Analyse der Baumaßnahme im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Baustellenbegehungen mit
  • Kontrolle der festgelegten sicherheitstechnischen Maßnahmen.
  • Einweisung und Unterweisung der beteiligten durchführ enden Firmen und deren Arbeitnehmer.

Gemeinsam mit Partnern führen wir gerne vor Ort eine Risiko-Analyse durch, die als Ergebnis eine genaue Auflistung der zum Einsatz empfohlenen Arbeitsschutz-Produkte enthält.
Fragen Sie telefonisch unter 0800-7326470
oder per Mail unter info@rave-shop.de.