Der Gebrauch von Schutzhandschuhen
Der richtige Umgang mit Schutzhandschuhen kann zu mehr Wirtschaftlichkeit und Sicherheit beitragen. Im wesentlichen handelt es sich um Selbstverständlichkeiten. Jedoch sollten diese Regeln in die jährlichen Unterweisungen nach ZH1/706 einfließen. Lesen Sie auch entsprechende Gebrauchsanweisungen für die Bereiche: Atem-, Gehör-, Sichtschutz, Berufsbekleidung, Sicherheitsschuhe.
Handschuhe erst reinigen, abwaschen. Grund: Vermeidung einer Kontamination der ungeschützten Hände.
Hände gründlich mit Seife und Wasser waschen. Hände mit einer fett- und feuchtigkeitshaltigen Handpflegecreme eincremen. Jeder Handschuhträger sollte auf diese Regeln hingewiesen werden. Sinnvoll erscheint es, diese bei der Unterweisung bzw. bereits beim Trageversuch darauf hinzuweisen. Darüber hinaus muß der Handschuhträger Grundsatzregeln beachten, wenn er sicher gehen will, einen richtigen Handschutz zu tragen.
Eine Gebrauchsanleitung (Informationsschrift) ist in der Herstellerrichtlinie 89/686/EWG und in der Grundnorm für Schutzhandschuhe EN420 zwingend vorgeschrieben. Unabhängig davon, welchen Einsatzzweck der Schutzhandschuh dient und welchen Schutzkategorie er entspricht. Ebenfalls unerheblich ist, aus welchen Material er hergestellt wurde. Wir fügen jeder kleinsten Verpackungseinheit (in der Regel 10/12 Paar pro Beutel) eine Gebrauchsanleitung bei.
Atemschutzmasken
Die Atemschutzmaske (umgangssprachlich Gasmaske, Atemmaske, im militärischen und Zivilschutzbereich ABC-Schutzmaske) ist ein Atemanschluss und dient dem Schutz des Trägers vor Atemgiften. Man teilt sie ein in die Vollmasken (genormt nach EN 136) und die Halb- und Viertelmasken (EN 140). Zu den Halbmasken gehören auch die Atemschutzfilter (EN 149). Solche Atemschutzsysteme werden zum Beispiel benötigt im Rettungswesen, der Brandermittlung und an Arbeitsplätzen, an welchen Atemgifte (chemische Stoffe, Mikroorganismen, Stäube) auftreten können.
Die Atemschutzmaske kann aus Gummi oder Sillikon gefertigt sein. Früher kam auch Leder oder Stoff, manchmal auch mit Gummiüberzug, zum Einsatz.
Atemschutzmasken können in Verbindung mit Pressluftatmersystemen umluftunabhängig oder mit Atemschutzfiltern umluftabhängig verwendet werden. Bei der umluftabhängigen Version kann der Atemschutzfilter entweder direkt an der Maske angebracht sein oder über einen Schlauch mit ihr verbunden werden. Es können auch mehrere Filter oder ein Gebläse zur Erleichterung angebracht werden. Man unterscheidet dabei zwischen Normaldruckmaske und Überdruckmaske.
Verwendung mit Atemregler
Beginnt der Atemschutzgeräteträger zu atmen, erzeugt er einen Unterdruck in der Atemschutzmaske. Über den Atemregler (atemgesteuerte Dosiereinrichtung) wird nun vom Druckminderer über den Atemregler entsprechend Luft in die Maske nachgeführt. Dieser Mitteldruck beträgt nach Gerätetyp zwischen 4,5–8,0 bar. Die Atemluft gelangt über das Einatemventil in den Maskenkörper und strömt an der Sichtscheibe vorbei. Dieser Effekt verhindert ein Beschlagen der Sichtscheibe. Nun gelangt die Atemluft über die an der Innenmaske angebrachten Steuerventile in diese hinein und wird veratmet. Beim Ausatmen schließt das Einatemventil und die Ausatemluft strömt über das Ausatemventil ins Freie. Bei der Überdruckmaske kommt hinzu, dass durch ein federbelastetes Ausatemventil ein Überdruck von 3,9 mbar in der Maske herrscht. Dadurch können bei Undichtigkeiten der Maske keine Atemgifte in die Maske gelangen. Der Einatemwiderstand ist im Gegensatz zur Normaldruckmaske niedriger. Aber der Ausatemwiderstand wird durch das federbelastete Ausatemventil leicht erhöht.
Verwendng mit Atemschutzfilter
Beim Gebrauch von Atemschutzfiltern macht sich der Einatemwiderstand negativ bemerkbar, weil der Atemschutzgeräteträger mit der Atmung diesen Widerstand überbrücken muss. Atmet er nur sehr flach ein und aus, kann sich ein erhöhter Kohlendioxidanteil in der Maske sammeln und nach einer Weile zur Bewusstlosigkeit führen, dem so genannten Airtrapping. Die Gefahr besteht analog bei Kreislaufgeräten mit Pendelatmung. Halbmasken dürfen nur mit Atemschutzfiltern verwendet werden.
Vollmaske
Vollmasken bestehen aus dem aus Silikon oder Gummi gefertigten Maskenkörper, einer oder zwei Sichtscheiben in einem Dichtrahmen, dem Ausatemventil, teilweise dem Trageriemen, der Bebänderung (Spinne), einer Innenmaske oder Luftkanälen, einer Sprechmembran und dem Anschlussstück für einen Atemregler (Lungenautomat) oder Atemfilter.
Zwei getrennte Sichtscheiben werden vor allem im militärischen Bereich zum einfacheren Transport der Maske verwendet.
Die Bebänderung kann – vor allem bei Ausführungen für die Feuerwehr – auch aus einem System bestehen, welches Maske und Helm miteinander verspannt (Helm-Masken-Kombination). Im militärischen Bereich werden anstelle der Bebänderung teilweise auch flexible Kopfhauben aus Gummi verwendet.
An einigen Masken wird auch ein Trageriemen angebracht, um die Maske um den Hals hängen zu können; vor allem in der Luftfahrt kann auch ein Bügel aus Kunststoff oder Metall angebracht sein, um die Maske aufhängen zu können.
Die Innenmaske dient zum Verkleinern funktionellen Totraums. Über Steuerventile wird Atemluft in den Maskenkörper gebracht, diese streicht über die Sichtscheibe und verhindert so das Beschlagen. Wird keine Innenmaske verwendet, werden stattdessen Luftkanäle angebracht, in welchen auch die Luft an den Sichtscheiben entlang streichen kann.
Es wird zwischen starren und halbstarren (flexiblen) Masken unterschieden. Eine spezielle Abart der Vollmaske stellt die Haube dar, wie sie für Flucht- und Arbeitszwecke (Sandstrahlen) angeboten wird. Sie bietet erweiterten Schutz und Komfort und leitet zum Helm und zum Vollschutzanzug über.
Halbmaske
Halbmasken umschließen Mund und Nase. Die Augenpartie bleibt hier ausgespart, so dass sie nicht ohne Weiteres in einer Umgebungsatmosphäre mit Schadstoffen, die eine Reizung oder Schädigung der Augen enthält, verwendet werden können. Im Gegensatz zur Vollmaske verläuft hier die Dichtlinie über die Nasenpartie, die nur schwer abzudichten ist. Der grundsätzliche Aufbau entspricht dem der Vollmaske, die Halbmaske hat jedoch keine Sichtscheibe und keine Innenmaske. Anwendungsgebiete sind beispielsweise Staubschutzmasken für Silobegehungen oder im Bergbau. Partikelfiltrierende Halbmasken bestehen in der Regel vollständig aus dem Filtermaterial.
PArtikelfiltrierende Halbmaske
Partikelfiltrierende Halbmasken (Feinstaubmaske oder Staubmaske) schützen je nach Ausführung vor de Einatmen von wässrigen oder öligen Aerosolen und Partikeln. Sie bieten keinen Schutz vor Gasen und Dämpfen, selbst dann nicht, wenn sie mit einer Einlage aus Aktivkohle versehen sind. Diese Einlage dient dem Schutz vor unangenehmen, nicht-schädlichen, organischen Gerüchen (z. B. für den Umgang mit Schlachtabfällen, in der Tierzucht oder Abfallentsorgung). Ein Schutz vor Gasen kann nur durch spezielle Gasfilter erreicht werden. Filtrierende Halbmasken bestehen zumeist vollständig aus Vliesstoff mit Gummibändern und einem formbaren Nasenbügel, um optimale Anpassung an das Gesicht zu gewährleisten.
Die Masken mit Prüfzertifizierung schützen bei sachgerechter Anwendung zuverlässig vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial Lagen aus einem elektrostatischen Material (Elektret). Hierbei werden Staubpartikel und Flüssigkeitstropfen, welche kleiner als die Porengröße des Filtermaterials sind, durch elektrostatische Kräfte gebunden. Allerdings geht die elektrostatische Wirkung durch Staubanlagerung nach einiger Zeit zurück, sodass es zu einer merklichen Steigerung des Atemwiderstandes kommt. Sofern nicht vom Hersteller anders angegeben sind sie daher grundsätzlich für einmalige Nutzung für maximal einen Arbeitstag von acht Stunden vorgesehen.
Eine Klassifikation wird nach der europäische Normen (EN 149) in drei Klassen vorgenommen. Zur Beurteilung dient die Gesamtleckage einer Maske, welche sich aus Undichtigkeitsstellen am Gesicht, der Leckage am Ausatemventil (wenn vorhanden) sowie aus dem eigentlichen Filterdurchlass zusammensetzt.
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Information zu Schutzbrillen nach EN 166:
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften VBG 1 § 4:
Ist es durch betriebliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen: Augen- oder Gesichtsschutz, wenn mit Augen- oder Gesichtsverletzungen durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder durch gefährliche Strahlung zu rechnen ist.
Fragen zum Augenschutz
Bügelbrillen – Schutz der Augen vor Stößen mit niedriger Energie (Stoßbelastung von 45 m/s) und schädlichen Strahlen: Ultraviolett (UV)/Infrarot (IR)
Vollsichtbrillen – Schutz der Augen vor Stößen mit mittlerer Energie (Stoßbelastung von 120 m/s), der Gefahr des Eindringens von STaub, Feinpartikeln oder schädlichen Chemikalien (Flüssigkeiten, Sprays, Gas), der Spritzgefahr von schmelzflüssigen Metallen oder schädlichen Strahlen: Ultraviolett (UV)/Infrarot (IR)
Gesichtsschirme – Schutz der Augen des des Gesichts vor Stößen mit mittlerer oder starker Energie (Stoßbelastung bis 190 m/s) durch Splitter oder feste Teile sowie durch Spritzer (Flüssigkeiten, schmelzflüssige Metalle), die Verletzungen des ganzen Gesichts hervorrugen können, den Gefahren eines durch einen Kurzschluss entstandenen Lichtbogens oder schädlichen Strahlen: Ultraviolett (UV)/Infrarot (IR).
Einteilung gemäß europäischer Normung
DIN EN 166 – gesamter persönlicher Augenschutz allgemein
DIN EN 169 Filter für Schweißarbeiten
DIN EN 170 + 1836 Ultraviolett-Filter
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern über lassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
Was ist der SNR-Wert?
Eine schnelle Einteilung von Gehörschützern kann man mit dem SNR-Wert vornehmen. SNR bedeutet: „single number rating“, was in etwa „Allgemeine Dämmung“ bedeutet. Wir legen Wert darauf, dass Sie diese SNR-Werte kennen, bevor Sie sich Gehörschutz zulegen. Denn: Nur wenn Sie wissen, wie stark ein Gehörschutz abdämpft, wissen Sie, wie sehr Sie beim Tragen geschützt werden. Der SNR-Wert bezeichnet die mittlere Abdämpfung eines Gehörschützers und damit die durchschnittliche Schutzwirkung.
So ermitteln Sie den richtigen Gehörschutz für Ihren Anwendungsfall:
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden!
Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
Der Gehörschutz muss getragen werden!
Bisheriger Wert 90 dB(A)!
Expositionsgrenzwert: 87 dB(A):
Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen. Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
Europäische Normen:
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue Direktive seit Februar 2006 befolgen.
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B. Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
Wenn mit oder in der Nähe von Stoffen gearbeitet wird, die zu Hautverletzungen führen oder durch die Haut in den menschlichen Körper eindringen können sowie bei der Gefahr von Verbrennungen, Verätzungen, Durchströmungen, Stichund Schnittverletzungen, hat der Unternehmer Körperschutz (Schutzkleidung) zur Verfügung zu stellen.
Baumwolle
Naturfaser mit sehr guten Trageeigenschaften. Baumwolle wird in vielen Bereichen des Arbeitsschutzes mit besten Ergebnissen eingesetzt. Es werden Gewebe wie Köper, Schwerköper, Zwirnpilot, Zwirn-Moleskin, Zwirn-Doppelpilot bis zum Deutschleder gefertigt.
Mischgewebe
In der Berufsbekleidung werden Mischgewebe hauptsächlich in den Mischverhältnissen ca. 65/35 % Polyester/Baumwolle und ca. 40/60 % Polyester/Baumwolle eingesetzt. Der Vorteil von Mischgewebe besteht in der längeren Standzeit, besseren Farbechtheit und guten Restschrumpfwerten. Für den guten Tragekomfort der Mischgewebe ist hauptsächlich die Gewebeeinstellung sowie gute Dampfdruck- und Luftdurchlässigkeit des Gewebes Voraussetzung. Bei optimaler Gewebeeinstellung werden auch optimale Tragekomfort-Eigenschaften erreicht.
PROBAN®
ist eine dauerhaft flammhemmende Ausrüstung und wird nach EN 11611 sowie EN 531 und EN 533, jeweils soweit relevant, geprüft. Sie hat eine Waschbeständigkeit von mindestens 40 Wäschen. PROBAN® wird für Schweißerbekleidung eingesetzt, also für Schutzkleidung, welche in die Kategorie II der PSA eingestuft wird (PSA = persönliche Schutzausrüstung). Schweißerbekleidung mit PROBAN®-Ausrüstung sollte nach dem jeweiligen Einsatzzweck (siehe Schweißerkleidung) beschafft werden. Die Standzeiten der Schweißerbekleidung mit PROBAN®- Imprägnierung steigen proportional mit dem Warengewicht. PROBAN® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Albright & Wilson UK Limited.
Canvas mit Cordura®-Besatz
Ein atmungsaktives Gewebe, das extrem reiß- und scheuerfest, schmutzabweisend und strapazierfähig ist. In Kombination mit Cordura® haben Sie ein Gewebe, das höchste Belastungen aushält. Diese Gewebekombination finden Sie an allen Stellen, die immer wieder stark beansprucht werden wie an den Knien, Gesäßtaschen, Zollstocktaschen, Eingriffen oder Taschenbeuteln. Einsatzbereiche überall dort, wo die Bekleidung extremen Belastungen ausgesetzt ist.
Überblick über die wichtigsten Europa-Normen in der Schutzkleidung auf einen Blick
Einwegkleidung
Üblicherweise werden Sicherheitsschuhe hauptäschlich in die Klassen, S1 P, S2, S3 und S5 eingeteilt.
Erklärung
S1 – Schuhe mit Zehenschutzkappe, ohne Durchtrittschutz, empfohlen für Räume ohne Nässeeinwirkung, z.B. Sicherheitssandalen.
S1 P – Schuhe mit Zehenschutzkappe und durchtrittsicherer Zwischensohle, empfohlen für Räume, ohne Nässeeinwirkung
S2 – Schuhe mit Zehenschutzkappe, ohne Durchtrittschutz, mit Eignung für den Außenbereich und bedingter Nässeeinwirkung
S3 – Schuhe mit Zehenschutzkappe und durchtrittsicherer Zwischensohle, mit Eignung für den Außenbereich und bedingter Nässeeinwirkung, z.B. Baustellen
Außerdem gibt es natürlich auch Berufsschuhe in den jeweiligen Sicherheitsklassen für bestimmte Anwendungen, z.B. Asphaltbau, SChweißer- oder Forstschutz. ESD-SChuhue (ElectroStaticDischarge) haben einen elektrischen Durchgangswiderstand nach DIN EN 61340 zwischen 7,5×10 hoch 5 zbd 3,5×10 hoch 7 Ohm und sollten dort eingesetzt werden, wo es erforderlich ist, statische Aufladung zu vermeiden. ESD-Schuhe gibt es in verschiedenen Sicherheitsklassen.